Prüfung von Aufzugsanlagen*

Wir führen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Aufzugsanlagen durch (§§ 14, 15 und 16 BetrSichV).

 

Die Organisation der Prüfungen mit Koordinierung der Aufzugsfirma bei der Hauptprüfung sowie das Sicherstellen der Einhaltung von Prüffristen übernehmen wir gerne für Sie.

 

Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), Schulungen zur Qualifikation "Befähigte Person für Aufzugsanlagen" (ehemals Aufzugswärter) sowie umfassende Beratung bei allen Gegebenheiten beim Betrieb von Aufzugsanlagen sichern unseren Kunden einen rechtlich einwandfreien und technisch korrekten Stand zu. Mit uns sind Sie als Betreiber auf der sicheren Seite.


Prüfung fördertechnischer Anlagen


Darüber hinaus bieten wir Prüfungen fördertechnischer Anlagen sowie deren Komponenten nach Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), nationaler, europäischer und internationaler Normen und Richtlinien sowie gesetzlicher Vorgaben an.

 

Unter der Rubrik "Wir prüfen für Sie" finden Sie eine Übersicht über unser Prüfportfolio. Für Anfragen auch in verwandten Bereichen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

Folgende Prüfungen (Abnahmen und wiederkehrend) bieten wir zusammen mit unserem Partnerbüro MD Ingenieure an:

  • Prüfungen gemäß Baurecht von Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen, Sicherheitsbeleuchtungen und Blitzschutzanlagen
  • Prüfungen gemäß VdS - elektrische Anlagen (SK 3602) sowie thermografische Untersuchung elektrischer Anlagen
  • Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3

* Leistungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH